ESVAC-Bericht zeigt anhaltenden Rückgang der Abgabemengen von Tierantibiotika in der EU
Die Länder Europas haben den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter reduziert.
Die Länder Europas haben den Einsatz von Antibiotika bei Tieren weiter reduziert.
Der Freistaat Sachsen legt die Restriktionszonen im Landkreis Görlitz neu fest, um eine weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
Dieser Beschluss bezieht sich auf die Harmonischen Rechte für die AMR-Prüfungen und -Meldung im Zeitraum 2021-2027, die von den Mitgliedstaaten.
Maßnahmen zur Identifizierung und Reduzierung greifen.
Der Grenzzaun ist eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland und wird derzeit an der gesamten deutsch-polnischen Grenze gebaut.
Die weiße Zone, die doppelte Umzäunung des ersten Kerngebiets in den Landkreisen Oder-Spree und Spree-Neiße, ist fast abgeschlossen. Nach vollständiger Eingrenzung kann die Entnahme der Wildschweine aus diesem Gebiet beginnen.
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AnmeldenSind Sie schon Mitglied?Die Erklärung erfolgt, nachdem seit über 12 Monaten kein neuer ASP-Fall bei frischen Wildschweinkadavern festgestellt wurde.
Dieser Beschluss enthält Vorschriften für die Reinigung und Desinfektion von Fahrzeugen und Schiffen, mit denen Landtiere befördert werden, sowie von Fahrzeugen, mit denen Futtermittel für Landtiere befördert werden, wenn diese Fahrzeuge oder Schiffe aus Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien oder der Türkei in die Union zurückkehren.
Die Gesamtzahl der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen insgesamt jetzt bei 156.
Um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Sachsen zu verhindern, hat der Freistaat eine Allgemeinverfügung erlassen, die eine Restriktionszone festlegt, in der für Jäger, Schweinehalter und die Allgemeinheit besondere Regelungen gelten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert, dass die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals auch bei einem Wildschwein in Sachsen nachgewiesen wurde.
Neue Lage bei Afrikanischer Schweinepest: 11 weitere Fälle bestätigt; davon ein positiver Fall außerhalb bestehender Kerngebiete.
48 Tage nach dem ersten amtlich festgestellten ASP-Ausbruch ist damit die 100er-Marke überschritten.
Die neue Verordnung sieht Änderungen bei der Beprobung, der Referenznachweismethode und den Einfuhrbedingungen im Zusammenhang mit der Untersuchung auf Trichinen vor.
Die Seuche breitet sich unter Wildschweinen weiter aus, während sie bei Hausschweinen besser unter Kontrolle zu sein scheint, obwohl die bestätigten Ausbrüche im letzten Quartal zugenommen haben.
Im Rahmen der Strategie des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP wird eine sogenannte „weiße Zone“ um das erste Kerngebiet „Sembten/Neuzelle“ eingerichtet.
Landeskrisenstab hat Änderungen der Ausnahmen im gefährdeten Gebiet beschlossen – Neuer Erlass gilt ausschließlich für Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald.