ASP in der Dominikanischen Republik nachgewiesen
Im Rahmen des gemeinsamen Überwachungsprogramms hat das USDA den ASP-Nachweis bei Schweineproben aus zwei Provinzen der Dominikanischen Republik bestätigt.
Im Rahmen des gemeinsamen Überwachungsprogramms hat das USDA den ASP-Nachweis bei Schweineproben aus zwei Provinzen der Dominikanischen Republik bestätigt.
Die beiden Sperrzonen, die nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in Hausschweinbeständen in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Spree-Neiße eingerichtet wurden, sind mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Nach Daten der OIE wurden bereits im April positive Proben in Hinterhofbetrieben gefunden.
Die zweite Reinigung und Desinfektion war bereits für Lettland, Litauen, Rumänien, Polen, die Slowakei, Bulgarien, Griechenland und alle Drittländer vorgeschrieben.
Sowohl bei Wildschweinen (7.429) als auch bei Hausschweinen (526) haben die ASP-Ausbrüche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zugenommen.
Die EFSA verstärkt ihre Bemühungen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Europa zu stoppen, indem sie ihre Kampagne auf weitere neun Länder ausweitet.
Im Landkreis Märkisch-Oderland hat sich der Verdacht auf Afrikanische Schweinepest in einer weiteren Hausschweinhaltung bestätigt.
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AnmeldenSind Sie schon Mitglied?Nationales Referenzlabor bestätigt amtlichen Verdacht – zwei Bestände in Spree-Neiße und Märkisch-Oderland betroffen.
Die Oberste Veterinärbehörde kündigte an, dass die Inspektionen von Schlachthöfen verstärkt werden.
Im 3. Statusbericht werden die Auswertungsergebnisse aus dem Antibiotikamonitoring für den Zeitraum von sieben Jahren.
Der erhebliche Rückgang des Antibiotikaeinsatzes bei zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren deutet darauf hin, dass die diesbezüglich ergriffenen Maßnahmen der Länder wirksam sind.
Auf seiner Sitzung in Potsdam hat der Landeskrisenstab zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg beschlossen, einen Schutzkorridor entlang der Grenze zu Polen zu errichten.
Bislang wurden in diesem Jahr sieben ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt, drei davon in der Woiwodschaft Lodsch.
In der Nähe der Stadt Gnuszyn, die sich in der Sperrzone II – vormals „rote“ Zone – befindet, wurde ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bestätigt.
Zum ersten Mal haben Sachverständige der EFSA die Rolle von Umgebungen der Lebensmittelproduktion bei der Entstehung und Verbreitung von AMR bewertet.
Um die Versprengung von infiziertem Schwarzwild zu vermeiden, ist eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung in Kraft getreten, welche ein absolutes Jagdverbot im gesamten Stadtgebiet beinhaltet.
Da sich die Afrikanische Schweinepest in China weiter ausbreitet, hat das Land Zonen eingerichtet, um die Ausbreitung der ASP und anderer Tierseuchen zu verhindern.
Weitere Positivbefunde führen zur Ausweisung eines zweiten Kerngebietes.
In der Slowakei ist die Zahl der Fälle bei Wildschweinen sprunghaft angestiegen, während Rumänien eine Zunahme sowohl bei Wildschweinen als auch bei Hausschweinen gemeldet hat.
In den jüngsten Empfehlungen der EFSA zur Afrikanischen Schweinepest wird das Risiko der Einschleppung des Virus in nicht betroffene Regionen der EU über Übertragungswege wie Futtermittel, Einstreu und leere, aus betroffenen Gebieten zurückgebrachte Schweinetransportfahrzeuge untersucht.
Nach einer fünfjährigen Übergangszeit ist am 21. April 2021 das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten.
Die Gesamtzahl der ASP-Fälle in Brandenburg und Sachsen insgesamt jetzt bei 1.016.
Brandenburg und Sachsen können 9 Millionen Euro Unterstützung erhalten.
Das zur Eindämmung der ASP-Ausbreitung angeordnete Verkehrsverbot in den Wäldern ist am 31. März 2021 außer Kraft getreten, sodass nun wieder das Forstgesetz gilt.
Der Seuchendruck aus Polen sei weiterhin hoch. Deshalb wird derzeit geprüft, ob auf deutscher Seite ein sogenannter "weißer Bereich" als Sicherheitszone eingerichtet werden könne.