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Afrikanische Schweinepest: Landeskrisenstab beschließt schrittweise Aufhebung der Nutzungsbeschränkungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen

Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.

28 September 2020
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Der Landeskrisenstab Tierseuchenbekämpfung-ASP hat in seiner heutigen Sitzung erste Ausnahmen vom Nutzungsverbot von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im gefährdeten Gebiet (ausgenommen ist das Kerngebiet) beschlossen. Einen entsprechenden Erlass hat das Verbraucherschutzministerium heute an die Veterinärämter der betroffenen Landkreise Oder-Spree, Spree-Neiße und Dahme-Spreewald geschickt. Das teilte Verbraucherstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer, die Leiterin des Landeskrisenstabes, heute in Potsdam mit.

Auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung ist die Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gesamten gefährdeten Gebiet vorläufig untersagt. Ausgenommen hiervon sind bislang nur Weidehaltungen.

Mit dem heutigen Erlass erhalten die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter Vollzugshinweise, die Nutzung von land- und forstwirtschaftlicher Flächen einheitlich und schrittweise zu erlauben. Die Kriterien für diese Entscheidung sind: Wildschweine dürfen nicht aufgeschreckt werden, und Kadaver dürfen auf keinen Fall in das Erntegut gelangen, damit die Tierseuche nicht verbreitet wird.

Deshalb müssen land- und forstwirtschaftliche Flächen von behördlich eingesetzten Personen oder unter behördlicher Aufsicht tätigen Personen auf tote oder kranke Wildschweine zuerst vollständig abgesucht werden.

Zwei neue ASP-Fälle vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt, damit Gesamtzahl bei 34 – Fundorte liegen alle im Kerngebiet.

25. Sept 2020/ MSGIV/ Deutschland.
https://msgiv.brandenburg.de

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