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Bundeskabinett beschließt Bürokratieabbau für Landwirtschaft und Ernährung

Das Bundeskabinett bringt ein Bürokratieabbaugesetz auf den Weg, das Landwirte, Unternehmen und Verwaltung um rund 13 Millionen Euro entlasten soll.

21 Juli 2026
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Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie in weiteren Bereichen beschlossen. Der Gesetzentwurf bringt für die Wirtschaft eine Entlastung von zwölf Millionen Euro, für die Verwaltung von einer Million Euro. Das Gesetz ist Teil eines ganzen Paketes an Maßnahmen zum Rückbau von überbordender Bürokratie. Eine Bürokratie-Rückbauverordnung und die systematische Überprüfung der Berichts- und Dokumentationspflichten sind in Arbeit.

Mit dem Rückbaugesetz werden unter anderem folgende Punkte angepasst:

  • Änderung des Pflanzenschutzgesetzes:
    • Fortbildungsintervall für die Pflanzenschutz-Sachkunde wird von drei auf sechs Jahre ausgeweitet. Gleichzeitig wird ein bundeseinheitliches Stichtagsmodell festgelegt, um den Zeitraum für die Absolvierung der Fort- oder Weiterbildung zu konkretisieren.
  • Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs
    • Erleichterung für Kleinunternehmen zur Einreichung von elektronischen Nachweisen.
    • Meldepflichten, die über das EU-Recht hinausgehen, werden abgeschafft. Damit wird erneut so genanntes Gold-Plating zurückgebaut.
  • Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
    • Erleichterung der Verwaltungsverfahren zur Approbation von Tierärzten und zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, um Fachkräftemangel besser begegnen zu können. Aufgabenübertragung unter den Ländern wird ermöglicht.
  • Änderungen des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes
    • Streichung der Einführung neuer Öko-Regelungen für das letzte Jahr der aktuellen GAP-Förderperiode, auch auf Wunsch der Bundesländer.
  • Änderung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes
    • Pferdeeinäscherung hat nur noch Anzeigepflicht, kein Genehmigungsvorbehalt mehr.

Darüber hinaus werden zeitlich überholte oder nicht mehr erforderliche Vorschriften, Gesetze und Verordnungen aufgehoben. (u.a. Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes, Betriebsprämiendurchführungsgesetz, Milch-Sonderprogrammgesetz und das Umverteilungsprämiengesetz)

15. Juli 2026 / BMELH/ Deutschland.
https://www.bmleh.de

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