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Europäische Union: Eröffnung der privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch

Anträge auf die Beihilfe für die private Lagerhaltung für die gemäß Artikel 1 beihilfefähigen Kategorien von Schweinefleischerzeugnissen dürfen ab dem 9. März 2015 gestellt werden.

13 März 2015
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/360 DER KOMMISSION vom 5. März 2015 zur Eröffnung der privaten Lagerhaltung von Schweinefleisch und zur Vorausfestsetzung des Beihilfebetrags.

Diese Verordnung regelt die in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 vorgesehene Beihilfe für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch.

Anträge auf die Beihilfe für die private Lagerhaltung für die gemäß Artikel 1 beihilfefähigen Kategorien von Schweinefleischerzeugnissen dürfen ab dem 9. März 2015 gestellt werden.

Die Anträge beziehen sich auf eine Lagerzeit von 90, 120 oder 150 Tagen.

pdf DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/360 DER KOMMISSION


 

Freitag, 6. märz 2015/ CE/ Europäische Union.
http://europa.eu/rapid

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