Der Rat hat eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über eine gezielte Änderung der Verordnung über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) und der Verordnungen über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) erzielt. Mit dem Abkommen wird den Landwirtinnen und Landwirten eine stärkere Verhandlungsposition in der Agrar- und Lebensmittelwertschöpfungskette verschafft. Der aktualisierte Rahmen unterstützt ausgewogenere und widerstandsfähigere Lieferketten, u. a. indem schriftliche Verträge zum Standard gemacht werden, Erzeugerorganisationen gestärkt und zu einer größeren Stabilität der Einkommen von Landwirtinnen und Landwirten und gerechteren Lebensgrundlagen in der Landwirtschaft beigetragen wird. Der Vorschlag schützt auch die Bezeichnungen von Fleisch und bestimmten Fleischerzeugnissen, um die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Der Schwerpunkt der Änderungen der GMO-Verordnung liegt auf mehreren Schlüsselbereichen, um die Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Versorgungskette zu stärken:

- Einführung einer allgemeinen Verpflichtung zum Abschluss schriftlicher Verträge zwischen Landwirten und Käufern, wobei die Bestimmungen verschärft wurden, darunter eine Revisionsklausel, um sicherzustellen, dass langfristige Verträge den Marktentwicklungen, Kostenschwankungen und wirtschaftlichen Bedingungen Rechnung tragen
- Vereinfachung der Vorschriften für die rechtliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen
- Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, den Erzeugerorganisationen und deren Vereinigungen durch sektorale Interventionen im Rahmen der GAP zusätzliche finanzielle Unterstützung zu gewähren
- Schaffung von Anreizen für Junglandwirtinnen und Junglandwirte und neue Landwirtinnen und Landwirte, anerkannten Erzeugerorganisationen beizutreten
- Festlegung der Bedingungen für die Verwendung fakultativer Vermarktungsangaben wie „fair“, „gerecht“ und „kurze Lieferkette“, um sowohl für die Erzeugerinnen und Erzeuger als auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher Klarheit zu schaffen
- Festlegung von Vorschriften zum Schutz der Bezeichnung „Fleisch“ und der folgenden Fleischbezeichnungen: Rind-, Kalb-, Schweine-, Geflügel-, Hähnchen-, Puten-, Enten-, Gänse-, Lamm-, Hammel-, Schaf- und Ziegenfleisch sowie Unterschenkel, Filet, Hüfte, Lappen, Lende, Steak, Rippen, Schulter, Hesse, Kotelett, Flügel, Brust, Leber, Oberschenkel, Rinderbrust, Hochrippe, T-Bone-Steak, Roastbeef und Speck. Damit sollen die Transparenz im Binnenmarkt erhöht und fundierte Verbraucherentscheidungen ermöglicht werden. Diese Begriffe sind ausschließlich Fleischerzeugnissen vorbehalten und dürfen daher nicht für Erzeugnisse verwendet werden, die kein Fleisch enthalten, wie z. B. aus Zellkultur gewonnene Erzeugnisse.
Die vorläufige Einigung muss nun vom Rat und vom Parlament gebilligt werden, bevor sie förmlich angenommen wird und in Kraft tritt.
5. März 2026/ Europäischer Rat/ Europäischen Union.
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