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China verhängt Antidumpingmaßnahmen gegen EU-Schweinefleisch

Die vorläufigen Antidumpingmaßnahmen bedeuten für einige EU-Schweinefleischexporteure Zölle von bis zu 62 %.

11 September 2025
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Am 5. September 2025 kündigte das chinesische Handelsministerium die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle auf Schweinefleisch und -nebenerzeugnisse aus der Europäischen Union an. Die Zollsätze liegen zwischen 15,6 und 62,4 %. Die Maßnahme tritt am 10. September in Kraft und betrifft Handelsströme im Wert von mehr als 2 Milliarden Dollar jährlich.

China leitete seine Antidumpinguntersuchungen im Juni 2024 ein. Obwohl es sich um vorläufige Zölle handelt, ist unklar, ob die von den Exporteuren zu hinterlegenden Barkautionen in Zukunft erstattet werden. Die Ankündigung wird als Vergeltung für die von der EU verhängten Zölle auf chinesische Elektrofahrzeuge interpretiert und verschärft die Handelsspannungen zwischen Brüssel und Peking.

Einige Unternehmen, die bei der Untersuchung kooperierten, erhalten niedrigere Zollsätze: 15,6 % für Litera Meat aus Spanien, 31,3 % für Danish Crown aus Dänemark und 32,7 % für Vion Boxtel aus den Niederlanden. Für andere kooperierende EU-Unternehmen gilt ein einheitlicher Zollsatz von 20,0 %. EU-Unternehmen, die nicht bei der Untersuchung kooperierten, unterliegen einem Zollsatz von 62,4 %. Die Sätze für die einzelnen Unternehmen sind hier abrufbar.

Die Sicherheitsleistung wird auf ad-valorem-Basis erhoben und richtet sich nach dem von den Zollbehörden ermittelten steuerpflichtigen Preis der eingeführten Waren. Die Berechnungsformel lautet: Betrag der Sicherheitsleistung = (vom Zoll ermittelter steuerpflichtiger Preis der eingeführten Waren × Sicherheitsleistungs-Satz) × (1 + Einfuhrumsatzsteuersatz)

Die Untersuchung wird fortgesetzt; eine endgültige Entscheidung soll getroffen werden, wenn die Ergebnisse vorliegen.

5. September 2025/ Handelsministerium/ China.
https://www.mofcom.gov.cn

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