Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wurde zuletzt im November 2024 ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem verendeten Wildschwein amtlich festgestellt, im Landkreis Spree-Neiße zuletzt im April 2024. Dazu wurden in diesen beiden Landkreisen bereits im September 2025 und im November 2025 die Sperrzonen I und II bis auf den ASP-Schutzkorridor erfolgreich aufgehoben. Für diese noch verbliebene Restriktionszone entlang der sächsischen Landesgrenze, hatte das Verbraucherschutzministerium nun ebenfalls einen Antrag zur Aufhebung gestellt. Die EU-Kommission und der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, haben dem Brandenburger Antrag zugestimmt.
Mit der Aufhebung ist der Landkreis Oberspreewald-Lausitz vollständig frei von ASP-Restriktionszonen. Im Landkreis Spree-Neiße verbleibt lediglich der ASP-Schutzkorridor entlang der Landesgrenze zu Polen.

Der geänderte Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest tritt am 28. Februar in Kraft.
Die Landkreise Oberspreewald-Lausitz und Spree-Neiße haben ihre Tierseuchenallgemeinverfügungen entsprechend angepasst.
Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten wird weiter intensiv beobachtet. Weiterhin finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.
27. Februar 2026/ MLEUV/ Deutschland. https://mleuv.brandenburg.de






