Zum Schutz vor einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus Nordrhein-Westfalen nach West- und Nordhessen haben die Regierungspräsidien Kassel und Gießen neue Allgemeinverfügungen erlassen, die den Bau von festen Zäunen und mobilen Elektrozäunen entlang zahlreicher Straßen im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen rechtlich weiter absichern. Die Zäune sollen in den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill verlaufen. Die betroffenen Strecken liegen in unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze und dienen dem Ziel, eine Ausbreitung aus den Gebieten jenseits der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen möglichst zu verhindern. Mit den Baumaßnahmen setzt Hessen den konsequenten Kurs zum Schutz vor der ansteckenden Tierseuche fort.
Damit die Barrieren möglichst schnell errichtet werden können, regeln die Allgemeinverfügungen der Regierungspräsidien, dass in einem Korridor von bis zu 500 Metern zu definierten Straßenzügen im Außenbereich mobile oder feste Schutzzäune aufgestellt und dauerhaft unterhalten werden dürfen. Die betroffenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sind in den Verfügungen aufgeführt. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, Nutzungsberechtigte (z. B. Pächterinnen und Pächter) sowie andere Personen müssen diese Maßnahmen auf diesen eng definierten Flächen zum Zweck einer effektiven Bekämpfung der Tierseuche dulden. Aufgrund der akuten Gefahrenlage gelten die Regelungen ab sofort.

Gleichzeitig setzt das Land gemeinsam mit den betroffenen Landkreisen die intensiven Maßnahmen zur Eindämmung des Seuchengeschehens fort. Bereits in den vergangenen vier Wochen wurden im Grenzgebiet zu Nordrhein-Westfalen Suchtrupps mit speziell ausgebildeten Hunden sowie Drohnen eingesetzt, um tote Wildschweine frühzeitig zu entdecken. Parallel wurde eine mobile Dekontaminationsstelle im Landkreis Marburg-Biedenkopf eingerichtet. Bislang ist es in Nordhessen zu keinem Eintrag der ASP gekommen.
24. Juli 2025 / Hessisches Ministerium für Landwirtschaft / Deutschland.
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