Die Generaldirektion für Tiergesundheit des griechischen Ministeriums für ländliche Entwicklung und Ernährung hat einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche auf einem Rinderbetrieb auf der Insel Lesbos bestätigt, der am 15. März 2026 festgestellt wurde. Zuletzt wurde die Krankheit in Griechenland in den Jahren 2000 bis 2001 nachgewiesen; der letzte bestätigte Ausbruch in dieser Region trat am 18. August 1994 auf.
Nach Bestätigung des Falls aktivierten die griechischen Behörden umgehend den im Rahmen der europäischen und nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen Notfallplan zur Tilgung der Krankheit. Die gesamte Insel Lesbos wurde zur Sperrzone erklärt, wobei die in der Verordnung (EU) 2020/687 festgelegten Maßnahmen zur Anwendung kommen.

Die wichtigsten ergriffenen Maßnahmen umfassen ein vollständiges Verbot der Verbringung lebender Tiere empfänglicher Arten (Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen), sowohl innerhalb der Insel als auch von und nach außerhalb, sowie Beschränkungen für den Transport von Erzeugnissen und Nebenprodukten tierischen Ursprungs und Futtermitteln. Zudem wurde das Schlachten von Tieren auf der Insel untersagt, ebenso wie das Mitführen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs im persönlichen Reisegepäck.
Auf dem betroffenen Betrieb werden alle vorhandenen empfänglichen Tiere im Einklang mit den Bekämpfungs- und Tilgungsprotokollen gekeult und die entsprechenden Erzeugnisse vernichtet.
17. März 2026 / Landwirtschaftsministerium / Griechenland.
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