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Handelsbeziehungen EU-USA: Fortschritte des Rates bei der Umsetzung zollbezogener Aspekte der gemeinsamen Erklärung

Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung, die zur Wiederherstellung der Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA beitragen dürfte.

15 Dezember 2025
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Der Rat hat seine Verhandlungsmandate für zwei Verordnungen angenommen, mit denen die zollbezogenen Aspekte der am 21. August 2025 vereinbarten gemeinsamen Erklärung der EU und der USA umgesetzt werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung, die zur Wiederherstellung der Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA beitragen dürfte.

Die erste Verordnung betrifft die Anpassung der Zölle und die Gewährung von Zollkontingenten für Industrieerzeugnisse aus den USA sowie für bestimmte Meeresfrüchte und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, während der Schwerpunkt der zweiten Verordnung auf der Verlängerung der Zollaussetzung für die Einfuhren von Hummer und verarbeitetem Hummer liegt.

Mit dieser Verordnung werden die verbleibenden Einfuhrzölle auf Industrieerzeugnisse aus den USA abgeschafft und ein präferenzieller Marktzugang gewährt, unter anderem durch Zollkontingente und ermäßigte Zölle für bestimmte Meeresfrüchte und nicht sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse aus den USA.

Der Rat unterstützte zwar weitgehend den Vorschlag der Kommission, brachte jedoch wichtige Änderungen ein, um die wirtschaftliche Aufsicht und den Schutz sensibler EU-Sektoren zu stärken.

Mit dem Mandat des Rates wird die Kommission aufgefordert, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahmen zur Handelsliberalisierung der EU kontinuierlich zu überwachen und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2028 einen Bericht über die Anwendung und die wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung vorzulegen.

Der Rat hat einen verstärkten bilateralen Schutzmechanismus aufgenommen. Damit verfügt die EU über die erforderlichen Instrumente, um einem möglichen erheblichen Anstieg der Einfuhren oder einer bedeutenden Schädigung der inländischen Hersteller, die sich aus den neuen Zollzugeständnissen und Zollkontingenten ergeben könnten, zu begegnen.

Im Mandat des Rates wird auch die Bestimmung über die Ursprungsregeln präzisiert, was die Durchführung der Verordnung erleichtern dürfte.

Mit der Annahme dieser Mandate ist der Rat bereit, interinstitutionelle Verhandlungen (Triloge) mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um eine endgültige Einigung über beide Texte zu erzielen.

28. November 2025/ Rat der EU/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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