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Handel zwischen der EU und der Ukraine: Rat einigt sich auf Senkung oder Beseitigung der Zölle für mehrere Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse

Der vereinbarte Standpunkt der EU wird die Handelsströme zwischen der EU und der Ukraine verbessern.

15 Oktober 2025
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Nach der Invasion Russlands in die Ukraine gewährte die EU der Ukraine Handelserleichterungen und außerordentliche Instrumente, die ein hohes Maß an einseitiger Liberalisierung in Form autonomer Handelsmaßnahmen bieten. Diese wurden 2023 und 2024 verlängert und liefen am 6. Juni 2025 aus.

Der Rat hat heute (13. Oktober 2025) einen Beschluss über den Standpunkt angenommen, den die EU im Assoziationsausschuss EU-Ukraine (in der Zusammensetzung „Handel“) hinsichtlich der Senkung oder Beseitigung von Zöllen auf eine Vielzahl von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen wie Milcherzeugnisse, frisches Obst und Gemüse, Fleisch und Fleischzubereitungen einnehmen wird.

Dies erfolgte im Anschluss an die vorläufige Einigung über die Überprüfung der vertieften und umfassenden Freihandelszone EU-Ukraine (DCFTA), zu der die Europäische Kommission und die Ukraine am 30. Juni 2025 mit dem Ziel gelangt sind, einen langfristigen berechenbaren und gegenseitigen Handelsrahmen im breiteren Kontext des Beitrittsprozesses der Ukraine zu schaffen.

Der vereinbarte Standpunkt der EU wird die Handelsströme zwischen der EU und der Ukraine verbessern und gleichzeitig sicherstellen, dass der Marktzugang der Ukraine von ihrer schrittweisen Angleichung an die Produktionsstandards der EU in den Bereichen Tierwohl, Pestizide und Tierarzneimittel abhängt.

Darüber hinaus wird den besonderen Bedürfnissen bestimmter EU-Agrarsektoren Rechnung getragen, indem ein robuster Schutzmechanismus geschaffen wird, den jede Partei im Falle einer Marktstörung aktivieren kann.

Im Hinblick auf die sensibelsten Erzeugnisse wie Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais und Honig wird nach wie vor ein begrenzter und schrittweiser Marktzugang sichergestellt. Eine vollständige Liberalisierung wird nur für bestimmte nicht sensible Erzeugnisse wie Milch und Milcherzeugnisse in Betracht gezogen.

Nach Annahme des Beschlusses durch den Rat wird der Assoziationsausschuss EU-Ukraine in der Zusammensetzung „Handel“ den Beschluss im Rahmen des Überprüfungsverfahrens gemäß Artikel 29 Absatz 4 des Assoziierungsabkommens EU-Ukraine annehmen. Ziel der Überprüfung ist es, die Beseitigung von Zöllen im Handel zwischen der EU und der Ukraine zu beschleunigen und auszuweiten.

13. Oktober 2025/ Europäischer Rat/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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