Auf Antrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Europäische Kommission finanzielle Hilfen für die von der Maul- und Klauenseuche betroffenen Betriebe zugesagt. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer sogenannte außerordentlichen Marktstützungsmaßnahme, welche die Folgen der Seuchenbekämpfung ausgleichen soll. Infrage kommt die Hilfe für Milchviehbetriebe in der Sperr- und Überwachungszone sowie sämtliche mastschweinehaltenden Betriebe in Brandenburg. Die EU-Kommission bereitet nun eine Durchführungsverordnung vor, in der die genaue Höhe der Hilfen festgelegt und bekanntgegeben wird.
Das BMEL hatte Ende Februar einen entsprechenden Antrag auf Basis des Artikels 220 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) gestellt. Das Land Brandenburg hatte zuvor seinen nach Artikel 220 Absatz 5 Unterabsatz 2 GMO notwendigen Finanzierungsbeitrag zugesagt. Damit sollen Einkommensverluste, die durch Verbringungsverbote und hierdurch entstandene Marktstörungen in den Wochen nach dem MKS-Ausbruch entstanden sind, durch eine sogenannte Marktstützungsmaßnahme ausgeglichen werden. Brandenburg hat den entstandenen Schaden auf knapp acht Millionen Euro geschätzt.

29. April 2025/ BMEL/ Deutschland.