Ab sofort müssen Sauen in Dänemark in den Abferkelbuchten frei gehalten werden – mit Ausnahme eines kurzen Zeitraums um die Geburt herum, in dem das Risiko, dass Ferkel erdrückt werden, am größten ist. Gleichzeitig werden Anforderungen an die Größe der Bucht festgelegt, die unter anderem bessere Möglichkeiten für die Sau gewährleisten, ihr natürliches Nestbauverhalten auszuleben.
Die neue Durchführungsverordnung, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist, gibt die Richtung für den schrittweisen Ausstieg aus der weit verbreiteten Praxis der Fixierung von Sauen in Abferkelbuchten vor. Die Nutzung bestehender Abferkelbuchten soll mit einer Übergangsfrist von 15 Jahren auslaufen, damit die Regelung keine Enteignung darstellt.

Die Vorschriften gehen auf die Tierschutzvereinbarung „Gemeinsam für die Tiere“ zurück, die am 9. Februar 2024 von der Regierung geschlossen wurde.
Von nun an müssen der Sau und den Ferkeln außerdem mindestens 6,5 Quadratmeter Stallfläche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen mindestens 3 Quadratmeter der Fläche aus sogenanntem Voll- oder Drainageboden bestehen, was unter anderem dafür sorgt, dass die Sau ihrem natürlichen Nestbauverhalten besser nachgehen kann.
1. Januar 2026/ Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft/ Dänemark.
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