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Rat legt Standpunkt zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik fest

Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich heute auf den Standpunkt des Rates zur Vereinfachung der Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geeinigt.

12 September 2025
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Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu steigern, indem Bürokratie abgebaut wird, Landwirte – darunter neue Landwirte und Junglandwirte – unterstützt werden, Innovationen gefördert werden und die Produktivität gesteigert wird.

Der Vorschlag ist Teil des am 14. Mai 2025 von der Kommission angenommenen, sogenannten „Omnibus III“-Pakets, mit dem die EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Landwirtschaft vereinfacht werden sollen. Das Paket enthält Änderungen an zwei der drei Basisrechtsakte zur Festlegung von Vorschriften für die GAP, nämlich die Verordnung über die Strategiepläne und die „horizontale“ Verordnung. Angesichts ihrer erheblichen Auswirkungen hat der Rat diese Initiative mit höchster Priorität behandelt, um den Landwirten in der EU und den nationalen Verwaltungen die erforderliche Rechtssicherheit in Bezug auf ihre Verpflichtungen zu gewähren.

Die vorgeschlagenen Vereinfachungsmaßnahmen könnten sowohl für die Landwirte als auch für die nationalen Verwaltungen zu einer erheblichen Verringerung der Verwaltungskosten führen. Nach Einschätzung der Kommission könnte diese Vereinfachung zu jährlichen Einsparungen von bis zu 1,6 Mrd. € für Landwirte und von über 200 Mio. € für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten führen.

Im Standpunkt des Rates wird die allgemeine Zielrichtung des Kommissionsvorschlags zur Unterstützung der folgenden Ziele beibehalten:

  • Reduzierung des Verwaltungsaufwands für Landwirte und nationale Verwaltungen und Verringerung der Kontrollen
  • Erhöhung der Zahlungen an Kleinerzeuger und Vereinfachung der Konditionalitätsvorschriften, insbesondere für ökologische/biologische Betriebe
  • Verringerung der Vor-Ort-Kontrollen und Streichung des jährlichen Leistungsabschlusses

Im Standpunkt des Rates wird der Vorschlag der Kommission beibehalten, wonach Mitgliedstaaten Krisenzahlungen an aktive Landwirte leisten können, die von Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen oder Katastrophenereignissen betroffen sind. Diese Zahlungen sorgen dafür, dass die betroffenen Landwirte ihre landwirtschaftliche Tätigkeit aufrechterhalten können.

Darüber hinaus werden durch das Mandat des Rates die folgenden Elemente des Kommissionsvorschlags verbessert:

  • den Mitgliedstaaten wird Flexibilität bei der Entscheidung eingeräumt, in welchem Ausmaß landwirtschaftliche Betriebe, die teilweise ökologisch/biologisch bewirtschaftet werden, bestimmte Umweltstandards (die sogenannten GLÖZ-Standards – guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) erfüllen,
  • die Möglichkeiten für Landwirte, von Risikomanagementinstrumenten zu profitieren, werden verbessert und
  • der Prozentsatz für Vorschüsse im Rahmen der Direktzahlungen wird erhöht, wodurch die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten verbessert wird, Landwirte zu unterstützen, die z. B. von Naturkatastrophen betroffen sind.

Nächste Schritte

Der Vorsitz ist nun bereit, Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufzunehmen, um eine endgültige Einigung über dieses Dossier zu erzielen, sobald das Parlament seine eigene Verhandlungsposition festgelegt hat.

Hintergrund

Das Vereinfachungspaket „Omnibus III“ für die Landwirtschaft ist Teil eines umfassenderen politischen Ziels, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu steigern, indem der Verwaltungsaufwand für Unternehmen verringert und günstigere Bedingungen für deren Tätigkeit in der EU geschaffen werden. Dieser Vereinfachungsprozess wird als Reaktion auf die Impulse des Europäischen Rates (Schlussfolgerungen vom März 2023, Strategische Agenda 2024-2029) durchgeführt, in denen die Vereinfachung des allgemeinen Regelungsumfelds und die Verringerung des Verwaltungsaufwands gefordert wurden.

Die Kommission legte am 26. Februar 2025 auf die Aufforderung der EU-Führungsspitzen hin die ersten zwei Omnibus-Pakete vor, mit denen die bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtserstattung und bestimmter EU-Investitionsprogramme vereinfacht werden sollen. Am 20. März 2025 forderte der Europäische Rat die beiden gesetzgebenden Organe in seinen Schlussfolgerungen nachdrücklich auf, die Arbeit an den Omnibus-Vereinfachungspaketen vorrangig und ambitioniert voranzubringen.

3. September 2025/ Europäischer Rat/ Europäische Union.
https://www.consilium.europa.eu

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