Vertreter der Landwirtschaft, Tierschutzorganisationen, Markt- und Lieferkettenakteure und das Ministerium für Landwirtschaft, Natur, Fischerei und Ernährungssicherheit haben einen Pakt zur Verbesserung des Tierschutzes in der Nutztierhaltung unterzeichnet. Das Dokument legt Maßnahmen fest, die bis 2040 umgesetzt werden sollen, wobei ausdrücklich auch auf ein angemessenes Einkommensmodell für Landwirte und auf Spielraum bei den Genehmigungen geachtet werden soll.
Die geplanten Maßnahmen können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Sektor haben. Supermärkte, Verarbeiter und andere Marktteilnehmer müssen Verantwortung übernehmen und die Produkte zu einem fairen Preis abnehmen, damit die Landwirte auch bei höheren Kosten ein angemessenes Einkommen erzielen können.

Die neu geschaffene Behörde für Tierhaltung wird die Fortschritte überwachen und darüber berichten, ob die Ziele des Pakts erreicht werden. In den Jahren 2028, 2033 und 2038 soll geprüft werden, ob alle Voraussetzungen für den jeweils nächsten Schritt erfüllt sind. Beispiele für diese Voraussetzungen sind ein tragfähiges Einkommensmodell für Landwirte und die Möglichkeit, die entsprechenden Genehmigungen zu erhalten.
Der Pakt ist eng mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AMvB) Tiergerechte Nutztierhaltung 2040 verknüpft, die am 24. Juni von Ministerin Wiersma zur Online-Konsultation freigegeben wurde. Diese AMvB beschreibt, wie Milchkühe, Kälber, Schweine und Hühner tiergerecht gehalten werden können. Die Regelungen beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus der Tierhaltung. Wo möglich, handelt es sich um Zielvorgaben, sodass Landwirte selbst entscheiden können, wie sie diese innerhalb ihres Betriebs umsetzen. Die Maßnahmen werden für alle Nutztierhalter rechtlich verbindlich sein.
Mit der Unterzeichnung tritt der Pakt sofort in Kraft, und alle Beteiligten können mit der Umsetzung der Vereinbarungen beginnen. Interessierte Bürger, Unternehmen und Organisationen können noch bis zum 5. August online Stellung zum Entwurf der AMvB nehmen. Die Vorlage der endgültigen AMvB an die Erste und Zweite Kammer ist für den Herbst geplant.
24. Juni 2025/ Zentralregierung/ Niederlande.
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