July 13, 2026/ European Council/ European Union.
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Die Maßnahmen werden den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente an die Hand geben, um Landwirte, die mit steigenden Produktionskosten und Liquiditätsengpässen konfrontiert sind, zeitnah zu unterstützen. Dies wird die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors stärken und die Ernährungssicherheit in der gesamten Europäischen Union gewährleisten.
Die rasche Annahme der Verordnung durch den Rat unterstreicht die Entschlossenheit der EU und der Mitgliedstaaten, rasch auf sich wandelnde geopolitische Herausforderungen zu reagieren, die europäischen Landwirte zu unterstützen, die Widerstandsfähigkeit des Agrarsektors zu stärken und die Ernährungssicherheit in der gesamten EU zu schützen.
Die Verordnung wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, Landwirten, die am stärksten von den gestiegenen Kosten für Düngemittel und andere Betriebsmittel betroffen sind, dringende und gezielte finanzielle Unterstützung zu gewähren, indem die Verordnung über die GAP-Strategiepläne und die horizontale Verordnung geändert werden.
Zu den verabschiedeten Maßnahmen gehören
Die neue Liquiditätsregelung kann mit bis zu 65 % aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert werden und nicht verwendete Mittel umfassen, die andernfalls verloren gehen könnten. Die Mitgliedstaaten können mit nationalen Mitteln um bis zu 200 % aufstocken. Um eine rasche Umsetzung zu gewährleisten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, kann die Unterstützung als Festbetrag pro Hektar gezahlt und im Rahmen der GAP-Strategiepläne durchgeführt werden.
Gleichzeitig werden durch die Verordnung die Anreize für effizientere landwirtschaftliche Verfahren gestärkt, durch die der Einsatz von Düngemitteln verringert und optimiert und der Wechsel zu biobasierten Düngemitteln vorangebracht wird. Ziel ist es, sowohl zur wirtschaftlichen Widerstandsfähigkeit als auch zur ökologischen Nachhaltigkeit beizutragen.
Die Annahme ist die letzte Etappe des Gesetzgebungsverfahrens. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.