11. Mai 2026 / Europäische Kommission / Europäische Union.
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Mit zwei Beschlüssen hat der Rat heute die Unterzeichnung von zwei Abkommen zwischen der EU und Mexiko genehmigt: Dabei handelt es sich um das Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (Modernisiertes Globalabkommen, MGA) und das Interimshandelsabkommen (iTA).
Damit geht die EU bei der Modernisierung ihrer Partnerschaft mit Mexiko einen wichtigen Schritt weiter, nämlich indem der derzeitige Rahmen aus dem Jahr 2000 durch die beiden neuen Abkommen ersetzt wird. Sie stehen für die Entwicklung der bilateralen Beziehungen zu einer umfassenden strategischen Partnerschaft. Zusammen sollen sie den politischen Dialog stärken, die Zusammenarbeit vertiefen und nachhaltigen Handel und nachhaltige Investitionen zwischen der EU und Mexiko fördern. Konkret werden davon mehr als 45 000 EU-Unternehmen – größtenteils KMU – profitieren, die nach Mexiko exportieren.
Abkommen über eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Politik, Wirtschaft und Zusammenarbeit (MGA)
Durch eine engere Zusammenarbeit in diversen Bereichen – Sicherheit, Justiz, nachhaltige Entwicklung, Klimawandel, digitaler Wandel, Menschenrechte und weitere – wird ihre strategische Partnerschaft gestärkt. Gleichzeitig werden gemeinsame Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Multilateralismus und der Schutz der Grundrechte als wesentliche Elemente der Partnerschaft festgehalten. So ist auch ein regelmäßiger hochrangiger Dialog über Menschenrechte, Sicherheit und Recht sowie Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption vorgesehen.
Interimsabkommen über den Handel (iTA)
Das Interimsabkommen über den Handel (iTA) steht für die Aspekte der modernisierten Partnerschaft, die die Liberalisierung von Handel und Investitionen betreffen, und wird als eigenständiges Abkommen fungieren, bis das gesamte MGA in Kraft tritt. Ziel ist es, so früh wie möglich wirtschaftlichen Nutzen aus den ausgehandelten Handelsverpflichtungen zu ziehen.
Mexiko ist der zweitgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika; umgekehrt ist die EU Mexikos drittgrößter Handelspartner. Der bilaterale Handel ist mit über 82 Mrd. € an Waren (2024) und fast 26 Mrd. € an Dienstleistungen (2023) schon jetzt beträchtlich; seit 2013 ist er um mehr als 88 % bzw. 158 % gestiegen.
Nach den heutigen Beschlüssen können die EU und Mexiko beide Abkommen nun förmlich unterzeichnen. Dies wird voraussichtlich auf dem Gipfeltreffen EU-Mexiko am 22. Mai 2026 geschehen. Das Europäische Parlament wird um Zustimmung ersucht, bevor die beiden Abkommen förmlich geschlossen werden.
Das MGA wird vollständig in Kraft treten, sobald alle EU-Mitgliedstaaten und Mexiko die Ratifizierung abgeschlossen haben. Das Interimsabkommen gilt, bis es durch das Inkrafttreten des umfassenden Partnerschaftsabkommens ersetzt wird.