Kabinett beschließt verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen

29. April 2026/ BMLEH/ Deutschland.
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04-Mai-2026 (heute)

Der dafür nötige Entwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes wurde vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel ist es, den Tierschutz weiter wirksam zu stärken und bestehende Kontrolllücken zu schließen. Die verpflichtende Videoüberwachung soll künftig dazu beitragen, tierschutzrelevante Vorgänge in Schlachtbetrieben transparenter zu machen und Verstöße konsequent abzustellen. Mit dem vorgelegten Vorschlag wird ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, kleinere Schlachtstätten von der Verpflichtung auszunehmen. Konkret gilt die Regelung für Betriebe ab einer Größenordnung von jährlich 1.000 „Großvieheinheiten“ (entspricht 1.000 Rindern oder 5.000 Mastschweinen) oder 150.000 Stück Geflügel oder Kaninchen. Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass sich Videoüberwachung in größeren Betrieben in der Regel effizienter umsetzen lässt und der Aufwand im Verhältnis zur Betriebsgröße sinkt. Gleichzeitig werden damit bereits die allermeisten Schlachttiere in Deutschland erfasst.

Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, die Videoüberwachung auch für kleinere Betriebe anzuordnen, sofern dort tatsächliche Anhaltspunkte für Verstöße gegen Tierschutzvorschriften bestehen. Damit wird sichergestellt, dass per Videoüberwachung gezielt dort kontrolliert wird, wo es erforderlich ist.