Teilrückstufungsantrag für ASP-Gebiet in Hessen erfolgreich

24. April 2026/ HMLU/ Deutschland.
https://landwirtschaft.hessen.de

27-Apr-2026 (heute)

Die EU-Mitgliedsstaaten haben dem gemeinsamen Antrag von Hessen und Rheinland-Pfalz auf die erste Teilrückstufung für das Kerngebiet „Beta“ und Gebiete nördlich der Weißen Zone des gesamten Ausbruchsgeschehens in Südhessen zugestimmt.

Der Verkleinerung der Sperrzonen wurde im Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF, nun mehrheitlich zugestimmt. Teile des Rheingau-Taunus-Kreises sowie angrenzende Flächen im Main-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, in Wiesbaden und Frankfurt werden damit künftig wieder als frei von ASP ausgewiesen.

Der Entscheidung des SCoPAFF war zunächst die Zustimmung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Verkleinerung der Sperrzonen vorausgegangen. Von dort erfolgte Anfang April die Weiterleitung des Antrags an die Europäische Kommission, die ihn am 20. April akzeptiert hat. Mit der nun erfolgten SCoPAFF-Entscheidung kann eine Änderung der EU-Durchführungsverordnung vorgenommen werden. Die Änderungen treten in den nächsten Tagen in Kraft.

Die Sperrzonen werden dann verkleinert, sodass in ersten Bereichen Restriktionen entfallen. Für die Rückstufung mussten europarechtlich eine Reihe von Kriterien erfüllt werden: Demnach durfte mindestens zwölf Monate lang in den betroffenen Flächen kein Wildschwein neu an ASP verenden. Nachweislich musste die Seuche im Wildbestand getilgt sein, bestätigt durch kontinuierliche Suchen nach Fallwild (u. a. mit Kadaversuchhunden und Wärmebilddrohnen), dokumentierte Abschusszahlen und nur sehr wenige lebende Wildschweine. Auch zur Prävention und zu Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausschweinebeständen musste berichtet werden. Nur wenn alle diese Voraussetzungen nachgewiesen erfüllt wurden, kann eine Teilrückstufung erfolgen.

Weitere Rückstufungen im Kerngebiet "Alpha" sollen schon im Herbst folgen.