5. März 2026/ Europäischer Rat/ Europäischen Union.
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Der Rat hat heute die Verordnung mit neuen Vorschriften zur Bekämpfung grenzüberschreitender unlauterer Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette angenommen.
Mit diesen neuen Vorschriften soll die Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden verbessert werden, die für die Durchsetzung der Vorschriften über unlautere Handelspraktiken in Fällen zuständig sind, in denen Lieferanten und Käufer in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig sind. Die neuen Bestimmungen sind Teil der Bemühungen der EU, Landwirtinnen und Landwirte in der Lieferkette zu unterstützen, insbesondere durch die Sicherstellung einer gerechten Einkommensverteilung.
Mit der Verordnung entsteht ein umfassendes Regelwerk für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Agrar- und Lebensmittelunternehmen. Die transnationale Zusammenarbeit in Fällen, wo sich Lieferanten und Käufer in verschiedenen Mitgliedstaaten befinden, wird verbessert.
Ein Amtshilfemechanismus wird eingeführt, der es nationalen Durchsetzungsbehörden künftig ermöglicht, Informationen anzufragen und auszutauschen oder bei Untersuchungen im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken zusammenzuarbeiten. Mit dem Rahmen wird die Durchsetzung von Entscheidungen über in einem anderen Mitgliedstaat verhängte Geldbußen oder Sanktionen erleichtert, die Koordinierung von Durchsetzungsmaßnahmen unterstützt und den Mitgliedstaaten ermöglicht, Entscheidungen im Zusammenhang mit unlauteren Handelspraktiken zu melden.
Darüber hinaus werden Vorschriften über die Kostenverteilung bei Amtshilfe, sowie über den Datenschutz und über die Vertraulichkeit von Informationen eingeführt, um Landwirtinnen und Landwirte sowie Lieferanten vor möglichen Vergeltungsmaßnahmen zu schützen.
Zudem wird ein Mechanismus für eine koordinierte Aktion festgelegt, für den Fall, dass umfangreiche grenzüberschreitende unlautere Handelspraktiken mindestens drei EU-Mitgliedstaaten betreffen. In solchen Fällen würde ein Koordinator bestellt, um die Reaktion zu erleichtern.
Geregelt wird auch die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten in Fällen, in denen Käufer von außerhalb der EU unlautere Handelspraktiken anwenden, um europäische Landwirtinnen und Landwirte besser zu schützen.
Die neuen Vorschriften treten 18 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, um den Mitgliedstaaten Zeit zu geben, die Umsetzung dieses neuen Rechtsrahmens vorzubereiten.