5. März 2026/ Europäischer Rat/ Europäischen Union.
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Der Rat hat heute förmlich die Verordnung über die Durchführung der bilateralen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens und des EU-Mercosur-Interimsabkommens über den Handel angenommen. Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz der Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu stärken, indem die rasche Anwendung von Schutzmaßnahmen in Fällen ermöglicht wird, in denen Einfuhren aus Mercosur-Partnerländern den Herstellerinnen und Herstellern in der EU einen ernsthaften Schaden zufügen könnten.
Die Verordnung baut auf bestehenden EU-Schutzmechanismen auf; mit ihr werden aber zudem schnellere Verfahren und vereinfachte Auslöser für das Ergreifen von Maßnahmen eingeführt. Insbesondere wird darin eine Schwelle von 5 % im Vergleich zum Dreijahresdurchschnitt für die Einleitung einer Untersuchung betreffend sensible Erzeugnisse festgelegt. Diese Untersuchungen werden innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, vorläufige Maßnahmen können in dringenden Fällen innerhalb von 21 Tagen umgesetzt werden.
Die Kommission wird auch die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse proaktiv überwachen und regelmäßig Berichte über Marktentwicklungen veröffentlichen.
Die angenommene Verordnung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Verordnung gilt für das Interimshandelsabkommens und wird auch weiterhin gelten, wenn das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens vollständig ratifiziert ist.
Die bilateralen Schutzklauseln sind sowohl Teil des EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommens als auch des EU-Mercosur-Interimsabkommens für Handel.
Die Verordnung über Schutzklauseln ergänzt die umfassenderen Abkommen, die darauf abzielen, die Handelsbeziehungen und die politischen Beziehungen zwischen der EU und den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu vertiefen und gleichzeitig einen soliden Schutz der EU-Agrarsektoren, die dem Einfuhrwettbewerb besonders ausgesetzt sein könnten, zu gewährleisten. Das EU-Mercosur-Partnerschaftsabkommen und das Interimshandelsabkommen wurden von beiden Seiten am 17. Januar 2026 in Asunción (Paraguay) unterzeichnet. Bevor die Abkommen förmlich geschlossen werden und in Kraft treten können, muss das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen.