Mercosur: Parlament billigt Schutzklauseln zugunsten der EU-Landwirtschaft

10. Februar 2026/ Europäisches Parlament/ Europäische Union.
https://www.europarl.europa.eu

16-Feb-2026 (heute)

Die neue Verordnung, über die bereits informell mit den EU-Mitgliedstaaten Einigung erzielt wurde, wurde mit 483 Stimmen dafür, 102 Stimmen dagegen und 67 Enthaltungen angenommen.

Sie legt fest, unter welchen Bedingungen die EU die im Rahmen des EU-Mercosur-Handelsabkommens vorgesehenen Zollpräferenzen für landwirtschaftliche Einfuhren aus den Mercosur-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) vorübergehend aussetzen kann, wenn ein starker Anstieg dieser Einfuhren den EU-Erzeugern schadet.

Nach den neuen Vorschriften leitet die Kommission eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen ein, wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse, darunter Geflügel, Rindfleisch, Eier, Zitrusfrüchte und Zucker, im Dreijahresdurchschnitt um 5 % steigen (unterhalb der von der Kommission vorgeschlagenen 10 % pro Jahr) und gleichzeitig die Einfuhrpreise um 5 % unter dem jeweiligen inländischen Preis liegen.

Eine Untersuchung kann auch von einem Mitgliedstaat oder von einer natürlichen oder juristischen Person, die die betroffene Branche vertritt, oder von einem Verband im Namen der Branche beantragt werden, wenn eine ernsthafte Schädigung der betreffenden Branche droht.

Mindestens alle sechs Monate muss die Kommission dem Parlament einen Bericht vorlegen, in dem die Auswirkungen der Einfuhren sensibler Erzeugnisse bewertet werden.

Nach der formellen Annahme durch den Rat wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt in Kraft, sobald das Mercosur-Interimshandelsabkommen wirksam wird.