16. Dezember 2025/ EP/ Europäische Union.
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Die vorläufige Vereinbarung, die am 10. November 2025 von Parlament und Rat ausgehandelt wurde, wurde mit 629 Stimmen zu 17 bei 16 Enthaltungen angenommen.
Parlament und Rat einigten sich darauf, dass kleine landwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 3.000 € jährlicher finanzieller Unterstützung gefördert werden können, statt der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 2.500 €. Zusätzlich ist eine einmalige Investitionshilfe von bis zu 75.000 € vorgesehen, statt der bisher vorgeschlagenen 50.000 €.
Die neuen Vorschriften sollen auch helfen, die Biodiversität zu erhalten und landwirtschaftlichen Betrieben die kosten- und arbeitsintensive Pflugarbeit zu ersparen. Deshalb werden Flächen, die als Ackerland klassifizierte sind, ab dem 1. Januar 2026 diese Bezeichnung beibehalten, auch wenn sie länger nicht gepflügt, bebaut oder neu eingesät wurden.
Landwirtschaftliche Betriebe mit Bio-Zertifizierung erfüllen automatisch die Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) für jene Teile ihres Betriebs, die bereits ökologisch bewirtschaftet werden oder derzeit auf ökologischen Landbau umgestellt werden. Mitgliedstaaten können diese Vereinfachung aber begrenzen, wenn dafür notwendige Kontrollen einen zu hohen Verwaltungsaufwand verursachen würden.
Inspektionen erfolgen nach dem sogenannten „Once-only“-Prinzip, sodass landwirtschaftliche Betriebe nicht mehr als eine offizielle Vor-Ort-Kontrolle pro Jahr durchlaufen müssen.
Die Vereinbarung muss nun auch vom Rat förmlich gebilligt werden. Danach kann sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und tritt einen Tag später in Kraft.