16. Dezember 2025/ EP/ Europäische Union.
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Die Position des Parlaments wurde mit 431 Stimmen angenommen, bei 161 Gegenstimmen und 70 Enthaltungen. Die Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung der Rechtsvorschriften beginnen am 17 Dezember 2025.
Der Entwurf der Verordnung legt fest, wie die EU vorübergehend Zollpräferenzen für die Einfuhr bestimmter als sensibel eingestufter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (wie Geflügel oder Rindfleisch) aus Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay aussetzen kann, wenn diese als schädlich für EU-Erzeuger angesehen werden.
Nach Auffassung des Parlaments sollte die Kommission eine Untersuchung über die Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen einleiten, wenn die Einfuhren sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse über einen Zeitraum von drei Jahren durchschnittlich um 5 % steigen (gegenüber 10 % pro Jahr im Vorschlag der Kommission). Zudem fordern die Abgeordneten schnellere Untersuchungsverfahren (von in der Regel sechs auf drei Monate sowie von vier auf zwei Monate bei sensiblen Erzeugnissen), damit Schutzmaßnahmen rascher eingeführt werden können.
Das Parlament hat einen Änderungsantrag angenommen, der einen Gegenseitigkeitsmechanismus vorsieht, wonach die Kommission eine Untersuchung einleitet und Schutzmaßnahmen ergreift, wenn glaubwürdige Beweise dafür vorliegen, dass Einfuhren, die Zollpräferenzen genießen, nicht den gleichen Anforderungen in Bezug auf Umwelt, Tierschutz, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit oder Arbeitsschutz entsprechen, die für Erzeuger in der EU gelten.