19. November 2025 / Europäischer Rat/ Europäischen Union.
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Weniger als zwei Monate, nachdem die Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Durchführung der bilateralen Schutzklausel in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens und des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel vorgelegt hatte, hat der Rat den Vorschlag heute ohne Änderungen gebilligt. Die Verordnung stärkt den Schutz der Landwirtinnen und Landwirte in der EU im Rahmen der Abkommen und überführt die in beiden Abkommen enthaltenen Schutzklauseln in Bezug auf landwirtschaftliche Erzeugnisse in das EU-Recht. Damit soll sichergestellt werden, dass Schutzmaßnahmen rasch und wirksam angewandt werden können, wenn Einfuhren von MERCOSUR-Partnern einen ernsthaften Schaden verursachen oder zu verursachen drohen.
In der Verordnung ist festgelegt, wie die EU Zollpräferenzen für Agrareinfuhren aus dem MERCOSUR vorübergehend aussetzen kann, wenn diese Einfuhren den Herstellern in der EU Schaden zufügen. Sie baut auf bestehenden EU-Schutzinstrumenten auf, führt jedoch zum Schutz der Landwirtinnen und Landwirte in der EU schnellere Verfahren und einfachere Auslösemechanismen ein. Bei sensiblen Erzeugnissen wie Rindfleisch, Geflügel, Milchprodukte, Zucker und Ethanol wird eine Preisunterbietung um 10 % bei diesen Erzeugnissen in Verbindung mit entweder einem Anstieg der zu Präferenzbedingungen eingeführten Mengen um 10 % oder einem Rückgang der Einfuhrpreise um 10 % in der Regel als ausreichender Grund für die Einleitung einer Untersuchung betrachtet.
Untersuchungen können auf Antrag der Mitgliedstaaten oder der Industrie rasch eingeleitet werden, wenn es Beweise dafür gibt, dass die Einfuhren stark zunehmen oder die EU-Märkte beeinträchtigen. Im Rahmen der Untersuchung werden Faktoren wie Einfuhrmengen, Preisentwicklungen und die Auswirkungen auf Produktion, Absatz, Beschäftigung und Gewinne im betroffenen EU-Sektor untersucht. Bei sensiblen Erzeugnissen werden die Untersuchungen innerhalb von vier Monaten abgeschlossen, und in dringenden Fällen können innerhalb von 21 Tagen vorläufige Maßnahmen eingeführt werden.
Die Kommission wird die Einfuhren der als sensibel eingestuften Erzeugnisse regelmäßig überwachen und dem Parlament und dem Rat alle sechs Monate über die Marktentwicklungen und etwaigen drohenden Schaden für Hersteller in der EU Bericht erstatten.
Sobald das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, werden die beiden gesetzgebenden Organe die Arbeit an der Verordnung über die Schutzklausel abschließen. Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie von beiden Organen angenommen und im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Die bilateralen Schutzklauseln sind sowohl Teil des EU-MERCOSUR-Partnerschaftsabkommens als auch des EU-MERCOSUR-Interimsabkommens für Handel. Die Verordnung über Schutzklauseln ergänzt die umfassenderen Abkommen, die darauf abzielen, die Handelsbeziehungen und die politischen Beziehungen zwischen der EU und den MERCOSUR-Ländern (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zu vertiefen und gleichzeitig einen soliden Schutz der EU-Agrarsektoren, die dem Einfuhrwettbewerb besonders ausgesetzt sein könnten, zu gewährleisten.