28. Mai 2025/ News Service Bund/ Schweiz.
https://www.news.admin.ch
Der Schweizer Bundesrat hat die Deklaration von Lebensmitteln tierischer Herkunft verbessert. Von nun an müssen Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auch Stopfleber ist nun deklarationspflichtig. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen am 28. Mai 2025 verabschiedet.
Mit den neuen Deklarationspflichten erhöht der Bundesrat die Transparenz für die Konsumierenden und ermöglicht informierte Kaufentscheidungen. Zu diesem Zweck hat er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) angepasst. Die Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2025 mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.
Folgende Produkte müssen neu gekennzeichnet werden:
Die Deklarationspflicht gilt für alle Betriebe, die die betroffenen Lebensmittel anbieten, darunter auch die Gastronomie und der Klein- und Einzelhandel. Diese Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Selbstkontrolle prüfen, ob sie deklarationspflichtig sind.
Im gleichen Zuge hat der Bundesrat ab dem 1. Juli 2025 den Import von tierquälerisch erzeugten Pelzen und Pelzprodukten verboten – ebenfalls mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren.