Bundeskartellamt untersagt Übernahme von Vion-Schlachthöfen durch Tönnies

12. Juni 2025/ Bundeskartellamt/ Deutschland. https://www.bundeskartellamt.de/

13-Jun-2025 (vor 2 Tage)

Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Tönnies International Management GmbH untersagt, mehrere Unternehmen und Beteiligungen von der Vion GmbH und der Vion Beef B.V., insbesondere die Schlachthöfe in Buchloe, Crailsheim und Waldkraiburg, zu erwerben.

Im Juni 2024 hatte Vion bekanntgegeben, sich weitgehend aus ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit in Deutschland zurückzuziehen und ihre Standorte in Deutschland zu verkaufen. Im Zuge dieses Rückzugs haben Bundeskartellamt und Europäische Kommission bereits seit Anfang 2024 mehrere Fusionsvorhaben in Bezug auf bisherige Vion-Standorte geprüft und bislang auch freigegeben.

Das Übernahmevorhaben hätte Auswirkungen auf verschiedene, wettbewerblich voneinander zu unterscheidende Bereiche der Schlachtung und des Absatzes von Schlachtfleisch. Dies umfasst die Erfassung von Rindern und Schweinen zur Schlachtung, die Schlachtung selbst, die Zerlegung und den Absatz der Schlachtprodukte.

Auf Basis umfangreicher Ermittlungen bei Wettbewerbern und Kunden sowie der Auswertung der Erfassungsstrukturen von Schlachttieren anhand von Erfassungsdaten der Schlachthöfe sowie Datenbanken des Bundes und der Länder ist das Bundeskartellamt zu der Auffassung gelangt, dass der Zusammenschluss auf mehreren regionalen Schlachtmärkten in Süd- und Ostdeutschland zur Entstehung bzw. zur Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung von Tönnies führen würde.

Nach der Übernahme der Vion-Standorte würde Tönnies in den Einzugsgebieten der Schlachthöfe in Buchloe, Waldkraiburg und Kempten Marktanteile von deutlich über 40 Prozent erreichen, mit weitem Abstand zu den verbleibenden, deutlich kleineren Wettbewerben.

Weiterhin würde das Zusammenschlussvorhaben auf dem regionalen Schlachtmarkt für Schweine, der durch das Einzugsgebiet der Schlachtstätte in Weißenfels gebildet wird, zur Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung führen, über die Tönnies in diesem Gebiet bereits verfügt. Hier ist Tönnies bei Schweinen bereits mit großem Marktanteilsabstand Marktführer und würde diese Position durch den Erwerb des Standorts Crailsheim, dessen Erfassungsgebiet sich mit dem Marktgebiet um den Standort Weißenfels überschneidet, weiter ausbauen.

Durch die Fusion würde Tönnies auch seine Marktführerschaft in Deutschland auf den Absatzmärkten für die Vermarktung von Schweinen (ganze Tiere bzw. Schweinehälften) und Schweine-Schlachtfleisch weiter ausbauen und auf dem Absatzmarkt für die Vermarktung von Rindern (ganze Tiere bzw. Rinderhälften) zum Marktführer aufsteigen.

Den Beteiligten wurden die wettbewerblichen Bedenken im März 2025 in Form eines Anhörungsschreibens mitgeteilt. Daraufhin haben die Beteiligten Ende April Vorschläge für Zusagen unterbreitet mit dem Ziel, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen. Die Vorschläge betrafen die Veräußerung und Verpachtung von Standorten an von Tönnies bestimmte Erwerber. Aus Sicht des Bundeskartellamtes waren diese Zusagen jedoch nicht geeignet, die Entstehung bzw. Verstärkung der marktbeherrschenden Stellung auf den betroffenen Märkten abzuwenden. Dagegen sprach sowohl die konkrete Ausgestaltung der Zusagen als auch die fehlende Unabhängigkeit der geplanten Erwerber von der Tönnies-Gruppe.

Der Beschluss des Bundeskartellamtes ist noch nicht bestandskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde eingereicht werden, über die dann das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte.