7. Juni 2022/ BMEL/ Deutschland.
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Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz schafft die rechtliche Verpflichtung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere. Es regelt zudem die damit in Zusammenhang stehenden Pflichten der Marktteilnehmer auf den verschiedenen Ebenen, also der Landwirtinnen und Landwirte oder derjenigen, die das Lebensmittel vermarkten.
In einem ersten Schritt legt das BMEL hiermit Eckpunkte für eine verpflichtende, staatliche Tierhaltungskennzeichnung vor.
Für alle Lebensmittel tierischer Herkunft, für die eine Kennzeichnung verpflichtend eingeführt wird, gilt: Sie sind beim Verkauf an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher mit einer Angabe über die Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung informiert darüber, in welcher Haltungsform die Tiere gehalten wurden. Folgende fünf Haltungsformen werden gekennzeichnet: Haltungsform Stall, Haltungsform Stall+Platz, Haltungsform Frischluftstall, Haltungsform Auslauf/Freiland und Haltungsform Bio.
Erster Schritt: Tierhaltungskennzeichnung bei Schweinefleisch
Der Gesetzentwurf zur verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für frisches Schweinefleisch wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und dann Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Danach wird der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf der EU zur Notifizierung vorgelegt. Im Herbst starten die Beratungen des Gesetzentwurfs zunächst im Bundesrat, zudem ist Ende des Jahres die erste Lesung im Bundestag vorgesehen.